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Eine möblierte Wohnung mieten – Vor- und Nachteile sowie Besonderheiten des Mietvertrages

22. August 2018

Viele Menschen werden immer mobiler – sie pendeln lange Strecken oder nehmen sich einen Zweitwohnsitz. Das geschieht wegen eines guten Jobs, oft auch wegen der Ausbildung, des Studiums oder wegen des geliebten Partners in einer anderen Stadt. Häufig ist die Zweitwohnung dann die Bleibe für die Arbeitswoche von Montag bis Donnerstag oder Freitag. Am Wochenende hingegen leben sie an ihrem privaten Lebensmittelpunkt, in der eigenen, selbst eingerichteten Wohnung oder im Haus mit der Familie. Da lohnt es oft nicht, den Zweitwohnsitz auch noch mit Möbeln auszustatten. Als kleine Wohnung „unter der Woche“ wird deshalb oft einfach eine möblierte Wohnung oder ein möbliertes Zimmer gemietet.

Flexibel wohnen in bereits ausgestatteten Räumen

Diese Wohnform bietet sich auch für Menschen an, die kurzfristig umziehen müssen (zum Beispiel wegen einer Trennung vom Partner) – oder für Mieter, denen eigener, materieller Möbelbesitz nicht viel bedeutet. Auch Weltenbummler, die gerne und lange verreisen, oder Camper, Schrebergärtner und Freizeitkapitäne, die jede freie Minute „draußen“ verbringen, entscheiden sich oft für ein möbliertes (Winter-)Domizil.

Möblierte Mietwohnungen haben einige Vorteile

Zwar ist der Mietpreis oft etwas höher als der einer leeren Wohnung. Aber dafür spart der Mieter viele Euros, die für das Anschaffen einer eigenen Einrichtung kosten würde. Insbesondere, wer die bereits eingerichtete Bleibe als Zweitwohnsitz nutzt, möchte sein Geld meist lieber in Möbel für die Hauptwohnung investieren. Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis. Denn jeder, der schon einmal ein Zimmer oder eine Wohnung eingerichtet hat, weiß, dass meist viele Stunden und Tage dafür nötig sind: Möbelhäuser werden „abgeklappert“; Ideen gesammelt und Preise geprüft. Betten, Matratzen, Schränke müssen herantransportiert und oft selbst aufgebaut werden. Zudem muss der Mieter seine Regale und Lampen montieren und vieles mehr…

Daraus leitet sich auch direkt ein großer Nachteil von möblierten Domizilen ab

Eine bereits eingerichtete Wohnung bietet nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die Einrichtung seiner (Zweit-)Wohnung als Ausdruck seines persönlichen Stils sieht, wer sich zwischen selbst ausgesuchten Möbeln viel wohler fühlt – der sollte lieber eine leere Wohnung anmieten. Wem es hingegen ausreicht, einige Bilder der Familie und vielleicht einen Bluetooth-Lautsprecher aufzustellen, der kann es sich auch in einer möblierten Wohnung gemütlich machen.

 

Worauf ist beim Mietvertrag für möblierte Wohnung zu achten?

Grundsätzlich sollten Mieter zunächst auf die „Basics“ achten, die auch ein normaler Mietvertrag enthalten sollte. Dazu gehören genaue Angaben zum Mietpreis, zur Hausordnung, zur Mietdauer und zu Kündigungsmöglichkeiten. Häufig sind Verträge für möblierte Wohnungen, die zum Beispiel von mobilen Berufstätigen für einige Monate genutzt werden, zeitlich befristet.

Der größte Unterschied bei Mietverträgen für möblierte Domizile betrifft die Mietsache: Denn nicht nur die Nutzung der Räume, eventuell Keller- und Bodenräume sowie ein Garten sind Bestandteil des Mietvertrages. Auch die Einrichtungsgegenstände werden dem Mieter zur entgeltlichen Nutzung überlassen. Das heißt, dass der Mieter die Möbel seines Vermieters nicht einfach verändern oder entsorgen darf, wenn sie ihm nicht (mehr) gefallen. Auch Regale, Leuchten und Einbauten sollten nicht einfach abgeschraubt und auf den Dachboden gestellt werden. Der Vermieter kann mindestens erwarten, dass alles beim Auszug wieder an seinem Platz ist. Wenn der Mieter während der Nutzung gerne Änderungen der Möblierung vornehmen möchte, sollte er dies mit dem Vermieter abstimmen.

Wie können Konflikte über die Wohnungseinrichtung vermieden werden?

Bevor der Vertrag für eine möblierte Bleibe unterschrieben wird, sollte die gesamte Einrichtung genauestens dokumentiert werden – im Interesse des Mieters und des Vermieters. Bewährt hat sich eine Inventarliste, in der die Einrichtung genau aufgelistet wird. Eine zusätzliche Dokumentation durch ausgedruckte Fotos der möblierten Räume und der Einrichtungsgegenstände ist zu empfehlen: So wird auch der Zustand bei Einzug festgehalten. Und beim späteren Auszug gibt es keinen Streit über einen Kratzer in der Schranktür, abgewetzte Polster, fleckige Teppiche und ähnliches. Gegen normale Abnutzung kann der Vermieter in der Regel nichts einwenden – gleichzeitig hat der Mieter die Möbel genauso pfleglich zu behandeln wie die Wohnung selbst. Der Vermieter wiederum steht dafür ein, dass die Einrichtungsgegenstände die Funktionsfähigkeit und die Qualität, die im Mietvertrag festgeschrieben wurde, bieten. Ein Beispiel: Gehört ein Fernseher zum Inventar, ist der Vermieter in der Regel für Reparaturen zuständig – normale Nutzung durch den Mieter vorausgesetzt. Verbrauchsmaterial hingegen ist Sache des Mieters: wie zum Beispiel die Batterien der Fernbedienung bei Bedarf auszutauschen. Bei der Vermietung von möblierten Zimmern regelt der Mietvertrag auch die Nutzung von Sanitärbereichen, die gegebenenfalls mehreren Mietern zur Verfügung stehen, oder Gemeinschaftsküchen.

Die Möblierung wird Bestandteil der Mietsache

Im Mietvertrag sollte ein Satz aufgenommen werden, der den genauen Bezug auf die Inventarliste und die Fotos herstellt (mit Datum!). Im Web sind zahlreiche Textvorschläge oder Downloads zu finden, zum Beispiel hier 

Beim späteren Auszug können die Mieter für eine entspannte Übergabe an den Vermieter oder Hausverwalter sorgen. Vor der Übergabe sollten Mieter nicht nur die Wohnräume reinigen, sondern auch die Möbel des Vermieters abstauben und, falls nötig, mit handelsüblichen Pflege- und Reinigungsmitteln säubern. Diese Aufgaben entfallen bei Sonderformen von möblierten Wohnungen – zum Beispiel bei längeren Aufenthalten in einem Appartement in einem genannten Boarding House, in denen der Service des Putzens mit im Vertrag enthalten ist.

 

 

Fazit

Wer sich über Vor- und Nachteile, Rechte und Pflichten des möblierten Wohnens im Klaren ist, für den ist diese (Zweit-)Wohnform sicher eine Überlegung wert – zumindest für eine bestimmte Zeit.

  1. Meine Cousine musste wegen des Jobs in eine andere Stadt umziehen. Dort wohnt sie zur Miete. Sie bevorzugte eine möblierte Wohnung, da sie keine Lust darauf hat, die Wohnung einrichten zu müssen.

  2. Mein Bruder ist auf der Suche nach einer Mietwohnung. Er möchte eine möblierte Wohnung mieten. Er sagt, er hat keine Zeit und Lust, nach den Möbeln zu suchen, einrichten, montiren usw. Dafür ist er bereit, einen etwas höheren Preis zu zahlen.

  3. Mein Bruder sucht nach einer passenden Mietwohnung. Er möchte eine möblierte Wohnung mieten. Er will nicht sein Geld in Möbel investieren. Zudem wird es ihm viel Zeit sparen.

  4. Vielen Dank für den Tipp die Einrichtung der Wohnung genau zu dokumentieren, bevor man möbliertes Wohnen auf Zeit mit einem Mieter vereinbart. Ich denke auch, so kann man potenzielle Probleme vermeiden. Vor allem aber kann man auch vorsorgen im Hinblick auf die Unversehrtheit der eigenen Gegenstände.

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