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Selbstauskunft für Interessenten an einer Mietwohnung – wonach darf der Vermieter fragen?

26. September 2018

Die Wohnungsbesichtigung: für viele angehende Mieter ist das kein Spaß. Denn bei attraktiven Wohnungen und Häusern sowie in beliebten Trendvierteln der Großstädte finden sich oft viele Dutzend Bewerber ein. Makler oder Vermieter nutzen die Übernachfrage oft, um sich detaillierte Informationen über die Mietinteressenten zu verschaffen. Häufig werden Formulare zur Mieter-Selbstauskunft verteilt. Dabei gilt aber für den Interessenten: Es muss nicht alles beantwortet werden. Natürlich hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer in der Wohnung einziehen möchte – und ob der künftige Vertragspartner auch in der Lage sein wird, die Mieten regelmäßig zu bezahlen.

Folgende „Pflicht“-Angaben sind auf fast jedem Selbstauskunftsbogen zu finden

Der Vermieter kann sie einfordern. Der Interessent tut gut daran, sie wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn sich „reicher“ zu bezeichnen als man ist, sich einen Doktor-Titel anzudichten oder über den Arbeitgeber die Unwahrheit zu notieren – diese und andere Falschangaben können den Vermieter berechtigen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder den Mietvertrag zu kündigen. Das einfache Offenlassen dieser Felder ist ebenfalls nicht zu empfehlen: Dann ist die Wahrscheinlichkeit extrem groß, dass das eigene Formular vom Makler sofort aussortiert wird.

  • Name, Vorname
  • Alter des Mieters und das Alter der mit ihm einziehenden Angehörigen
  • Bisherige Anschrift
  • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
  • Berufstätigkeit und aktueller Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen (viele Vermieter verlangen zum Beispiel von Angestellten die Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate)
  • Familienstand
  • Grobe Angaben, mit wie vielen und welchen Personen in die Wohnung eingezogen werden soll (zum Beispiel bei nicht verheirateten Paaren mit dem Partner und dem Kind des Partners)
  • Angaben zu Haustieren, die der Mieter konkret mit in die Wohnung bringen möchte (Anzahl, Tierart, gegebenenfalls Größe, Hunderasse und so weiter)

Auch sollte der Mietinteressent die Frage beantworten, ob er die Räume gewerblich oder privat nutzen möchte. Ebenso hat der Vermieter ein berechtigtes, mietrelevantes Interesse daran, zu erfahren, ob der potentielle Mieter behördliche Beihilfen zur Miete erhält – oder ob der Interessent anderswo Mietpreise schuldet oder eine eidesstattliche Vermögensauskunft abgeben musste. Viele Experten gehen davon aus, dass ein interessierter Mieter diese Informationen dem Vermieter auch dann mitteilen muss, wenn im Selbstauskunftspapier nicht explizit danach gefragt wird.

Zusätzlich zu dieser mehr oder weniger freiwilligen Selbstauskunft wird der Vermieter häufig eine Bonitätsauskunft verlangen. Diese kann von Privatpersonen einmal im Jahr bei der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunftei SCHUFA online angefordert werden. Um dafür wiederum bei der SCHUFA keine Gebühren zu bezahlen, empfiehlt es sich, Begriffe wie „Schufa Auskunft kostenlos“ zu googeln – und sich die aktuellen, seriösen Tipps anzusehen…

Ehrlich währt am längsten

Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten: Wer bei der Frage nach dem Einkommen zum Beispiel einen viel zu hohen Betrag angibt, gerät vielleicht in Erklärungsnot, wenn der Vermieter bei einem Vertragsabschluss einen Einkommensnachweis erbittet.

Nicht zulässig sind hingegen Fragen nach

  • politischen und weltanschaulichen Ansichten
  • der sexuellen Orientierung
  • Häufigkeit von Besuchen von Freunden, woanders lebenden Partnern oder Familienmitgliedern
  • generellen Meinungen, zum Beispiel zu wirtschaftlichen Themen, Vertragsfragen oder Haustieren im Allgemeinen
  • Geplanten Schwangerschaften
  • Behinderungen
  • Musik-, Film- oder Literaturgeschmack
  • Lebensgewohnheiten, Hobbys, Sport

Sollten Eigentümer, Hausverwalter oder Makler in den Selbstauskunftsbögen diese Informationen verlangen, muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er reagiert:

Wer diese Praxis grundsätzlich ablehnt, kann sich vom Besichtigungstermin verabschieden, ohne ein Formular auszufüllen. Dann ist die Chance, die Wohnung zu bekommen, natürlich vergangen.

Eine andere Option ist, diese Felder im Formular einfach offen zu lassen oder „keine Angabe“ einzutragen. Auch dann kann es sein, dass das eigene Formular schnell auf dem „Nein“-Stapel des Vermieters landet. Aber beide beschriebenen Möglichkeiten haben den Vorteil, dass der Interessent diesen Termin zwar ohne Erfolgsaussichten verlässt – aber erhobenen Hauptes nach einer anderen Wohnung und einem seriöseren Vermieter, der nur die oben genannten, zulässigen Auskünfte erbittet, suchen kann.

Die dritte Möglichkeit ist die der bedingten Anpassung an diese etwas übergriffigen Auskunftsersuchen: Einige Vertreter von Mietern und Experten in Webforen raten dazu, etwas in diese Formularfelder hineinzuschreiben – jedoch nicht die Wahrheit. So wird zum Beispiel empfohlen, die schriftliche Frage nach dem Musikgeschmack mit „Klassische Musik“ zu beantworten. Daraus könnten Vermieter ableiten, dass der Wohnungsbewerber ein kultivierter, sich ruhig und angemessen verhaltener Mieter werden könne.

Ob dieser Opportunismus bei der Selbstauskunft wirklich zum Erfolg führt, sei dahingestellt. Und selbst, wenn der Vermieter diesen Mieter auswählt – dann muss sich jeder Mietinteressent die Frage selbst beantworten, ob er mit „Lügen“ ein möglicherweise langjähriges Vertragsverhältnis mitbegründen möchte.

 

 

 

Quelle der Fotos ist: © panthermedia.net / ilona75

  1. Schade, dass der gute alte Selbstauskunftsbogen nun ersetzt wurde. Beziehungsweise ergänzt, denn in Großstädten wird mittlerweile einiges mehr gefordert. Menschen mit Schufa Eintrag haben überhaupt keine Chance mehr eine Wohnung zu mieten.

  2. Ein Kollege von mir bekam vor Kurzem die Abmahnung von seinem Vermieter. Zum Glück war es ein Mißverständnis. Er hat die Miete per Banküberweisung wie gewöhnlich bezahlt. Das Geld kam aufs Konto des Vermieters mit Verspätung wegen irgendwelcher Probleme im Banksystem, wie es sich später herausstellte.

  3. Vielen Dank für die guten Tipps für eine Wohnungsbesichtigung. Gut zu wissen, welche Fragen in den Selbstauskunftsbögen nicht zulässig sind. Ich suche gerade nach meiner ersten Mietwohnung, daher finde ich Ihre Tipps sehr hilfreich.

  4. Nicht viele Leute würden darüber nachdenken, was ein Vermieter fragen kann und was nicht, also ist es schön, einen Artikel wie diesen zu haben. Denn wenn Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten, um eine Wohnung zu finden, wollen Sie sichergehen, dass Sie nur die notwendigen Informationen geben. Wenn der Vermieter nach den in dem Artikel besprochenen Informationen fragt, dann ist es vielleicht am besten, eine Wohnung anderswo zu suchen.

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