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Erster Umzug – diese 5 Dinge müssen geregelt werden

17. Juli 2018

Manche zieht es schon früh aus dem elterlichen Haus. Zum Beispiel, wenn Lehrstelle oder Studienplatz in einer anderen Stadt sind. Oder wenn Sohn oder Tochter endlich „ihr Ding“ machen möchten, auch wohnungstechnisch. Manche Eltern sind auch froh, wenn der Nachwuchs flügge wird – oder wenn die Partys der fast erwachsenen Sprösslinge nicht mehr im Kinderzimmer stattfinden… Andere wiederum genießen die Nähe zur vertrauten Umgebung, zum alten Freundeskreis oder vielleicht auch Mutter und Vater. So mancher Nachwuchs ist auch ganz froh, dass immer ein warmes Essen auf dem Tisch steht, der Kühlschrank voll ist und Mutti sogar noch die Wäsche macht…

Aber ob mit 16, 17, 18 oder 35 – irgendwann ist es soweit

Das „Kind“ zieht aus! Was müssen Kinder und eventuell auch ihre Eltern dabei beachten?

Diese 5 Dinge gehören nach unserer Erfahrung dazu:

1. Richtig versichert in der ersten eigenen Wohnung

Wer eine Wohnung mietet, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Denn das eigene Hab und Gut ist oft nicht durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters gedeckt (zum Beispiel bei Wasser- oder Brandschäden). Zudem ist eine Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Mit ihr werden viele Schäden gedeckt, die anderen zugefügt werden können – wenn zum Beispiel das eigene Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn fällt und die Tür zerkratzt…

2. Tschüs Hotel Mama – hallo eigener Hausstand

Wenn es das eigene Kind mit Hausarbeit nicht so hat, sollten Eltern hier ruhig Druck machen: Der oder die junge Erwachsene, die das erste eigene Zuhause beziehen, sollten von Anfang an selbständig sein. Dazu gehört, die Wäsche selber klarzubekommen (mit einer eigenen Waschmaschine oder im nahen Waschsalon). Auch wenn „Mutti“ das sicher besser kann: Junge Leute sollten einigermaßen putzen können und auch in der Lage sein, sich das nötige Putzzeug dazu selbst zu kaufen.

 

Auch die kulinarische Versorgung sollte nicht nur aus der täglichen Tiefkühlpizza bestehen. Stattdessen kann von einem jungen Erwachsenen erwartet werden, dass die erste eigene Küche nicht nur für lustige Partys herhält. Sie sollte auch eine Grundausstattung enthalten: Geschirr, Besteck, Küchenmesser, Töpfe, Pfannen… Große Einrichtungshäuser bieten preiswerte Startersets an. Die enthalten das Nötigste für den ersten Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt. Und bezahlbare und halbwegs gesunde Lebensmittel sollte der Nachwuchs auch selbst einkaufen (und einfach zubereiten) können…

3. Die ersten wichtigen Verträge – und damit eine erste große Verantwortung

Ist das Kind minderjährig, müssen Vater oder Mutter natürlich mit in den Vertrag einsteigen. Ansonsten gilt für den Mietvertrag oder auch einen Untermietvertrag in einer WG, für den Vertrag mit dem Internet-Provider sowie weitere Vereinbarungen: volle Verantwortung für die jungen Erwachsenen. Auch einen günstigen Stromanbieter können sie sich mit einem Stromvergleichsportal selbst suchen. Die Eltern sollten hier beratend im Hintergrund stehen und ihrem Kind „Vertrags-Basics“ beibringen: Dazu zählt, Verträge genau zu lesen und zu prüfen, Verträge niemals sofort zu unterschreiben, gegebenenfalls eine erfahrene, sachkundige Person darüber schauen zu lassen – und sich die entstehenden Rechte und Pflichten zu vergegenwärtigen.

Zu den Pflichten gehört meist auch die Hausordnung, die Ruhezeiten vorschreibt. Das ist wichtig, wenn vor dem Einzug zum Beispiel in der Wohnung kräftig renoviert wird. Und wenn eine Party steigt… Dann sollte „das Kind“ auch lernen, dass ein vorab geführtes Gespräch oft Schwierigkeiten ersparen kann. Zum Beispiel lohnt es sich, vor einer Party die Mieter und eventuell auch den Vermieter zu informieren. Das geschieht am besten durch ein kurzes freundliches Gespräch an der Haustür… Oder, wenn die Mitmieter nicht angetroffen werden, mit einem freundlichen Handzettel im Briefkasten. Die Bitte, Bescheid zu sagen, wenn es dann doch zu laut wird, gehört ebenfalls dazu. Häufig haben die Nachbarn dann Verständnis. Schließlich waren sie selbst mal jung. So steigern junge neue Bewohner die Wahrscheinlichkeit, dass es weniger Beschwerden gibt und dass sich das nachbarschaftliche Verhältnis gut entwickelt.

4. Ummelden und auf den eigenen Beinen stehen

Wer sich das erste Mal selbst bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmeldet, bekommt es Schwarz auf Weiß: die erste wirklich eigene Adresse! Auch hier gilt: Das macht jetzt nicht mehr Mutti oder Vati, sondern das Kind selbst. Tipps zur Um- beziehungsweise Anmeldung am neuen Wohnort, Fristen und Dokumenten finden Sie hier.

5. Vom Kinderzimmer in die Studentenbude oder Azubi-Wohnung, aber bitte stressfrei

Häufig helfen die Eltern gern, wenn das Kind (leider oder gottseidank) auszieht. Viele Eltern haben ja selbst mehrere Umzüge hinter sich, waren auch mal jung und wissen, worauf es bei der ersten eigenen Wohnung ankommt. Das führt dazu, dass sie mit guten Absichten „zu viel“ machen. Der Entwicklung des schon fast erwachsenen Kindes hilft das nicht gerade.

 

 

Was also tun? Dem Kind die Verantwortung für den Umzug übertragen! Für die Vorbereitung, für das Packen, das Organisieren von privaten oder studentischen Umzugshelfern und die erste Wohnungseinrichtung. Natürlich können Eltern mit ihrer Erfahrung beim Möbelaufbau, beim Transport oder beim Renovieren der neuen Wohnung helfen.

Der Nachwuchs sollte aber nicht nur mit anpacken, sondern auch die Verantwortung für den gesamten Ablauf und die Koordination tragen – und vielleicht auch für die Gesamtkosten. Die Eltern haben dabei eher eine „beratende“ Funktion. Sie greifen nur ein, wenn große Schäden drohen. So werden sogar verwöhnte Prinzen und Prinzessinnen schnell erwachsen. Dabei dürfen sie gerne ihren eigenen Weg gehen, auch mal eigene Fehler machen und den Umzug auf ihre Art planen und gestalten. Umso stolzer werden sie (und die Eltern) sein, wenn es geschafft ist!

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